2019

  • Der Immobilienkaufvertrag - die grundsätzlichen Aspekte kurz zusammengefasst

    Der Immobilienkaufvertrag, bspw. von Verband der Wohneigentümer e.V, ist der letzte Schritt zum Erwerb des Eigentums an einer Immobilie (z. B. Haus oder Wohnung). Dieser Vertrag beinhaltet alle den Kauf regulierenden Rechte sowie Pflichten und ist zugleich sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer der Nachweis, dass diese Rechte und Pflichten juristisch statthaft und gerichtlich durchsetzbar sind. Spezielle Absprachen oder Vereinbarungen, die nicht Inhalt des Immobilienkaufvertrags sind, besitzen für den Kauf keine Wirksamkeit und können bei Rechtsstreitigkeiten nach dem Kauf nicht als Argument oder Beweis dienen.
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  • Pflegeimmobilie – Worum es sich dabei handelt

    Im Grunde genommen ist eine Pflegeimmobilie nichts anderes als eine Eigentumswohnung, allerdings befindet sie sich in einem staatlichen oder privaten Pflegeheim. Der Immobilieneigentümer vermietet sie nicht an den Bewohner, sondern an den Betreiber der Einrichtung.  Zudem ergeben sich zahlreiche Vorteile für den Anleger, zum Beispiel langfristige Mieteinnahmen und minimaler Verwaltungsaufwand. Durch den Grundbucheintrag hat der Eigentümer sämtliche Rechte. Er hat die Möglichkeiten das Apartment zu verkaufen, zu vererben oder sogar zu verschenken.
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