Immobiliengutachter – was sind die Aufgaben?

posted am: 20 Juni 2022

Ein Immobiliengutachter hat als Hauptaufgabe, dass er den Verkehrswert einer Immobilie ermitteln muss. Bei der Bewertung wird ein Kriterienkatalog verwendet. Alle Merkmale der Immobilie werden festgehalten und im Anschluss entsteht ein schriftliches Immobiliengutachten mit der entsprechenden Bewertung.

Voraussetzungen
Theoretisch darf sich jeder als Immobiliengutachter bezeichnen, da dieser Begriff nicht geschützt ist. Daher sollten alle Berufsbezeichnungen genauer geprüft werden, damit der richtige Gutachter beauftragt werden kann. Aufgrund unterschiedlicher Qualifizierungen können die drei folgenden Differenzierungen getätigt werden.
Freie Gutachter: Bei diesen Gutachtern ist kein Nachweis einer speziellen Qualifizierung erforderlich. Solche Gutachter besitzen einen besonderen Sachverstand, was das Thema Immobilien angeht. Es ist aber wichtig zu wissen, dass ein hier erstelltes Gutachten vor Gericht oder einer Behörde nicht gewertet werden kann. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige: Diese Gutachter werden von der Industrie- und Handelskammer bzw. der Wirtschaftskammer geprüft. Auch die Ernennung zu dem Beruf erfolgt durch diese. Die Gutachten von solchen Sachverständigen werden überall anerkannt und sind auch vor Gericht zulässig. Staatliche anerkannte Gutachter: Diese zählen zu den öffentlich bestellten Gutachtern. Auch die staatlich anerkannten Sachverständigen besitzen ein IHK-Zertifikat. Deren Zuständigkeiten sind aber auch auf die Landesbehörden erweiterbar. Das bedeutet, dass sie auch an öffentlichen Stellen Gutachten erstellen dürfen.

Gründe für die Beauftragung und die Berechnung des Immobilienwertes
Es ist notwendig, den Immobilienwert zu kennen, wenn ein rechtlicher, steuerlicher oder versicherungstechnischer Fall auftritt, der ein gesetzliches Vollgutachten vorschreibt. Hierbei werden aber nur die öffentlich bestellten und vereidigten oder staatlichen anerkannten Gutachter akzeptiert. Ein Beispiel hierzu ist, wenn ein Brand das Gebäude beschädigt hat und die Höhe des Schadens von der Versicherung ermittelt werden muss. Auch ein Scheidungsverfahren kann solch ein Gutachten bei der Vermögensaufteilung benötigen. Der Sachverständige kann die Ermittlung des Wertes mit Hilfe von drei Methoden durchführen, die sich in der Berechnungsart unterscheiden.

Vergleichswertverfahren und Sachwertverfahren
Bei dem Vergleichswertverfahren erfolgt die Bewertung mithilfe von dem Wert ähnlicher Immobilien, welche die gleichen Merkmale aufweisen. Bei der Durchführung des Sachwertverfahrens wird der Wert der Immobilie und des Grundstückes getrennt ermittelt. Hierbei wird der Grundstückswert mit Betrachtung der ursprünglichen Baukosten berechnet. Dabei ist eine Abrechnung von Abnutzungsmerkmalen ebenfalls notwendig. Weiterhin kommen hier Bodenrichtwertkarten zum Einsatz, mit deren Hilfe der Quadratmeterpreis berechnet werden kann. Im Anschluss kommt der Sachwert zustande durch eine Addition von Immobilien- und Grundstückswert.

Ertragswertverfahren
Beim Ertragswertverfahren geht es überwiegend nicht um den Wert der Immobilie, sondern um den zustande kommenden Ertrag nach einer gewissen Zeit. Dies wird meist bei vermieteten Immobilien durchgeführt. Bei der Ermittlung wird der Bodenwert mit dem Ertrag zusammengerechnet. Weiterhin werden auch wertsteigernde oder wertmindernde Umstände bei der Ermittlung berücksichtigt.

Für weitere Informationen zum Thema warten Sie nicht länger und besuchen Sie sofort die Internetseite der Sachverständigengemeinschaft Wulf & Kollegen.

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